Urteil vom 25.08.1993 - 6 C 8.91

Führt ein vom Staat auf Grund seines Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als...

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Published in:Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1995
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Liberty of conscience
Description
Summary:Führt ein vom Staat auf Grund seines Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sich verbindlich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht