Schließung einer Koranschule, Beschluß vom 16.11.1987 - 8 B 2937/87

Die Freiheit der Religionsausübung wird nicht dadurch verletzt, dass das Landesjugendamt eine internatsmäßig geführte Koranschule deshalb verbietet, weil die personellen und sachlichen Anforderungen, die das Jugendwohlfahrtsgesetz aufstellt, von der Heimleitung nicht erfüllt werden

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语言:German
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出版: 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1992, 卷: 25, Pages: 353-364
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 学校
B 司法判决
实物特征
总结:Die Freiheit der Religionsausübung wird nicht dadurch verletzt, dass das Landesjugendamt eine internatsmäßig geführte Koranschule deshalb verbietet, weil die personellen und sachlichen Anforderungen, die das Jugendwohlfahrtsgesetz aufstellt, von der Heimleitung nicht erfüllt werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946