Vermerk der Religionszugehörigkeit im Geburtenbuch, Beschluss vom 21.11.1990 - 15 W 398/89

1. Im Geburtenbuch ist die rechtliche Zugehörigkeit der Eltern zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft nur einzutragen, wenn die Kirche p.p. eine rechtliche Organisation besitzt. Dies trifft gegenwärtig für die religiöse Gemeinschaft der Yeziden (Jesiden) nicht zu. 2....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen. VerfasserIn Hamm (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1991
In: FamRZ
Jahr: 1991, Band: 38, Seiten: 701-705
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Zugehörigkeit
B Rechtsprechung
B Religionsgemeinschaft
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Im Geburtenbuch ist die rechtliche Zugehörigkeit der Eltern zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft nur einzutragen, wenn die Kirche p.p. eine rechtliche Organisation besitzt. Dies trifft gegenwärtig für die religiöse Gemeinschaft der Yeziden (Jesiden) nicht zu. 2. Zur "Löschung" unrichtiger Eintragungen in Personenstandsbüchern
ISSN:0044-2410
Enthält:Enthalten in: FamRZ