metus; simulatio totalis, Rota Romana, 27.11.1981
1. Instanz: Ungültigerklärung der Ehe aufgrund von Zwang, nicht wegen Simulation; 2. Instanz: Ungültigerklärung der Ehe wegen Simulation, nicht wegen Zwang; Ablehnung, konforme Urteile zu bestätigen. Das drittinstanzliche Urteil der Rota untersucht die Frage, ob es bei den Klagegründen metus/coactio...
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Marcianum Press
1983
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In: |
Ephemerides iuris canonici
Year: 1983, Volume: 39, Pages: 150-154 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Fear B Marriage B Totalsimulation |
Summary: | 1. Instanz: Ungültigerklärung der Ehe aufgrund von Zwang, nicht wegen Simulation; 2. Instanz: Ungültigerklärung der Ehe wegen Simulation, nicht wegen Zwang; Ablehnung, konforme Urteile zu bestätigen. Das drittinstanzliche Urteil der Rota untersucht die Frage, ob es bei den Klagegründen metus/coactio und Totalsimulation konforme Urteile geben kann. Im Rückgriff auf verschiedene Urteile der 60er Jahre wird klargelegt, dass bei Furcht und Simulation vielfach ein und dieselben Fakten für die Urteile der verschiedenen Instanzen herangezogen wurden. Eine conformitas substantialis sieht das Urteil dann gegeben, wenn die Richter der einen Instanz diese Fakten dem Tatbestand "metus" zuordnen, die Richter der anderen Instanz dagegen sagen, die eingeflößte Furcht sei der Grund für die Simulation gewesen. Wenn jedoch der Konsens gegeben ist, können die Urteile nicht als miteinander konform angesehen werden. Der In-Iure-Teil schließt mit Überlegungen, wie die Richter zu einer Entscheidung kommen können. Urteil: Affirmative ob simulationem totalem. Can. 1087 CIC/1917 |
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ISSN: | 0013-9491 |
Contains: | Enthalten in: Ephemerides iuris canonici
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