RT Article T1 Eheführungsunfähigkeit; Ehevertragsunfähigkeit, Rota Romana, PN 11716, 23.07.1981 JF Monitor ecclesiasticus VO 107 SP 176 OP 183 A1 Stankiewicz, Antoni 1935-2021 LA German YR 1982 UL https://ixtheo.de/Record/1763312585 AB II. Vaticanum, Gaudium et Spes 48; Enzyklika Casti Connubii; Deklaration über die christliche Erziehung "Gravissimum Educationis"; Instruktion Provida Mater. Das Urteil befasst sich mit einem Fall von psychischer Eheunfähigkeit, wobei als Ausgangspunkt des Urteils der Verstoß gegen den Hauptzweck der Ehe: Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft (can. 1013 CIC/1917) genommen wird. Während im "In facto"-Teil die Unfähigkeit der Frau zur Erziehung der Kinder bzw. zur Führung eines Familienlebens nachgewiesen wird (im Sinne der incapacitas adimplendi), gilt im "In iure"-Teil die psychische Unfähigkeit zur educatio prolis als defectus sufficientis discretionis ad se obligandum", so dass das Urteil aus der nachgewiesenen Eheführungsunfähigkeit einen Konsensdefekt macht, der mit mangelnder Reife begründet wird. can. 1013 CIC/1917; can. 1113 CIC/1917 K1 Katholische Kirche : Rota Romana K1 Eheführungsunfähigkeit K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit K1 Eherecht K1 Rechtsprechung K1 Ehenichtigkeitsverfahren