RT Article T1 querela nullitatis, Rota Romana, 18.06.1986 JF Il diritto ecclesiastico VO 97 IS 2 SP 494 OP 498 A1 Palestro, Victorio LA Undetermined YR 1986 UL https://ixtheo.de/Record/1763312402 AB Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil bezieht sich auf mehrere Fakten. Die vom Anwalt gerügten Gründe in Bezug auf Dokumente, Aktenoffenlegung, Zeugenvorladung nach Aktenschluss werden vom Gericht mit Hinweis auf den aus den Akten ersichtlichen Prozessablauf mit wenigen Worten abgewiesen. Auf die Verweigerung des Verteidigungsrechts aus den genannten Gründen geht das Gericht etwas ausführlicher ein. Die pars conventa habe in jeder Prozessphase Gelegenheit gehabt, alle Dokumente, alle Äußerungen der Parteien einzusehen. Das Urteil ist negativ K1 Katholische Kirche : Rota Romana K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1459, §1 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1544 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1598, §1 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1600, §1 n. 2-3 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1620, §7 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1621 K1 Prozessrecht K1 Rechtsprechung K1 Urteil K1 Nichtigkeit K1 Ehenichtigkeitsverfahren K1 Recht auf Verteidigung