intentio contra bonum prolis, Nottingham, 04.05.1988
Eheschließungsdatum: Februar 1975. Laut gemeinsamer Vereinbarung warten die Eheleute einige Jahre mit der Gründung einer Familie. Als der Mann nach Ablauf dieses Zeitraumes den Wunsch nach Kindern äußert, vertröstet ihn seine Frau noch über geraume Zeit. Als sie die Pille schließlich absetzt, erfolg...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 22-25 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Marriage law B Simulation B Descendant B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2 |
Summary: | Eheschließungsdatum: Februar 1975. Laut gemeinsamer Vereinbarung warten die Eheleute einige Jahre mit der Gründung einer Familie. Als der Mann nach Ablauf dieses Zeitraumes den Wunsch nach Kindern äußert, vertröstet ihn seine Frau noch über geraume Zeit. Als sie die Pille schließlich absetzt, erfolgt dies jedoch nur über einen kurzen Zeitraum, bis sie sie zunächst aus medizinischen Gründen wieder nimmt, später, nach Ablauf des vom Arzt vorgesehenen Zeitraumes, jedoch nicht wieder absetzt. Das Gericht schließt aus den Zeugenaussagen, dass die Beklagte zu keinem Zeitpunkt dem Kläger das Recht auf zeugungsgeeigntete Akte übertragen habe und fällt damit ein AFFIRMATIVES Ureil zur "intentio contra bonum prolis" |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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