RT Article T1 Total simulation; lack of due discretion, Dublin, 29.06.1988 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 24 SP 4 OP 7 A1 McGrath, Aidan LA English YR 1988 UL https://ixtheo.de/Record/1763307662 AB Eheschließungsdatum: März 1983. 1986 erstmals Ehenichtigkeitsklage aus dem Grund des mangelnden Urteilsvermögens auf seiten der Frau; das Gericht bittet um weitere Beweise. Da die Sache nicht vorankommt, bittet der Anwalt um Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem zusätzlichen Nichtigkeitsgrund der Totalsimulation; dieser Klagegrund rückt in diesem Verfahren an die erste Stelle. - Die Klageschrift des Mannes wird in den geäußerten Vermutungen bezüglich einer anderen intimen Beziehung der Beklagten zu einem verheirateten Mann schon vor der Eheschließung und nach der Eheschließung fortdauernd durch Zeugenaussagen bestätigt. Deshalb entscheidet das Gericht AFFIRMATIVE zum Klagegrund der Totalsimulation; als Grund für die Eheschließung wird der Wunsch der Beklagten, von zuhause wegzukommen, angesehen; als Grund für die Simulation der Wunsch der Beklagten, auf diese Weise beide Beziehungen aufrechtzuerhalten K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1101, §2 K1 Mangelndes Urteilsvermögen K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Totalsimulation K1 Eherecht K1 Rechtsprechung K1 Ehekonsens