Lack of due discretion, Dublin, 25.02.1986
Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kl...
| Κύριος συγγραφέας: | |
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| Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο | 
| Γλώσσα: | Αγγλικά | 
| Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway | 
| Interlibrary Loan: | Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany) | 
| Έκδοση: | 
          
        1986
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| Στο/Στη: | 
      Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland          
     Έτος: 1986, Τόμος: 22, Σελίδες: 31-33  | 
| Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο | 
| Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
        Δίκαιο του γάμου
     B Νομολογία (μοτίβο) B Mangelndes Urteilsvermögen B Καθολική Εκκλησία (μοτίβο) Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Eheschließungsunfähigkeit  | 
| Σύνοψη: | Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kläger legte Berufung ein, der stattgegeben wurde. Die Klagegründe lauten auf beiderseitiges mangelndes Urteilsvermögen. Das Gericht entscheidet am 25.02.1986 AFFIRMATIVE bezüglich des Klägers, NEGATIVE bezüglich der Beklagten. Das affirmative Urteil wird mit dem Hinweis auf ein psychologisches Gutachten begündet, das von einer starken Tendenz zu Panik- und Hysterieanfällen spricht ("anxiety hysteria"). Dieses Persönlichkeitsbild wird durch entsprechende Zeugenaussagen unterstrichen, die zudem deutlich machen, dass das entscheidende Motiv für die Eheschließung in der Schwangerschaft zu sehen war | 
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| Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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