RT Article T1 Lack of due discretion, Dublin, 25.02.1986 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 22 SP 31 OP 33 A1 McGrath, Aidan LA English YR 1986 UL https://ixtheo.de/Record/1763307395 AB Der Kläger und die Beklagte heiraten im Mai 1967; sie war zu diesem Zeitpunkt schon schwanger. Insgesamt wurden drei Kinder aus dieser Ehe geboren. Im August 1978 erfolgte die Trennung. - Im November 1980 reicht der Kläger Ehenichtigkeitsklage ein, die vom Gericht jedoch zurückgewiesen wurde. Der Kläger legte Berufung ein, der stattgegeben wurde. Die Klagegründe lauten auf beiderseitiges mangelndes Urteilsvermögen. Das Gericht entscheidet am 25.02.1986 AFFIRMATIVE bezüglich des Klägers, NEGATIVE bezüglich der Beklagten. Das affirmative Urteil wird mit dem Hinweis auf ein psychologisches Gutachten begündet, das von einer starken Tendenz zu Panik- und Hysterieanfällen spricht ("anxiety hysteria"). Dieses Persönlichkeitsbild wird durch entsprechende Zeugenaussagen unterstrichen, die zudem deutlich machen, dass das entscheidende Motiv für die Eheschließung in der Schwangerschaft zu sehen war K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Mangelndes Urteilsvermögen K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eherecht K1 Rechtsprechung