RT Article T1 Darf ein Strafgefangener eine Kerze zu religiösem Gebraus besitzen?, Urteil vom 28.08.1984 - 1 Volez 41/84 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 22 SP 189 OP 192 LA German YR 1990 UL https://ixtheo.de/Record/176330714X AB In Anbetracht der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Religionsfreiheit dürfen Gegenstände des religiösen Gebrauchs einem Strafgefangenen nur vorenthalten werden, wenn durch Aufwand und Ausmaß der Kulturgegenstände die für den Vollzug der Freiheitsstrafe notwendigen Funktionen der Anstalt in Frage gestellt werden K1 Rechtsprechung K1 Religionsfreiheit