Berichterstattung über Opus Dei/Persönlichkeitsrecht, Urteil vom 20.09.1985 - 21 U 5750/84

Leitsatz: Eine Person, die im öffentlichen Leben keine herausragende Stellung einnimmt, muss nicht hinnehmen, dass ihre Mitgliedschaft im Opus Dei und ihre persönlichen Lebensumstände beispielhaft herausgegriffen und gegen ihren Willen im Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die...

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企业作者: Bayern. VerfasserIn München (Author)
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语言:German
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出版: 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 23, Pages: 178-183
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Opus Dei
实物特征
总结:Leitsatz: Eine Person, die im öffentlichen Leben keine herausragende Stellung einnimmt, muss nicht hinnehmen, dass ihre Mitgliedschaft im Opus Dei und ihre persönlichen Lebensumstände beispielhaft herausgegriffen und gegen ihren Willen im Fernsehen einer breiten Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die Klage aufgrund einer Fernsehsendung über das Opus Dei war in 2 Instanzen erfolgreich. Eine Verfassungsbeschwerde der beklagten Rundfunkanstalt wurde durch das BVerfG am 14.04.1989 mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946