Ersatzschulfinanzierung und Sphärenerlass, Urteil vom 19.03.1985 - 5K 1721/83

Leitsatz: Der sogenannte Sphärenerlass in Nordrhein-Westfalen, nach dem es für die Ersatzschulfinanzierung nicht nur auf die Leistungsfähigkeit der Schulträger, sondern auch der "ihrer Sphäre zuzurechnenden Haushalte" ankommt, ist rechtswidrig. Dem Träger einer katholischen Ordensschule wu...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Aachen (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 37-43
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B School
B Church
Description
Summary:Leitsatz: Der sogenannte Sphärenerlass in Nordrhein-Westfalen, nach dem es für die Ersatzschulfinanzierung nicht nur auf die Leistungsfähigkeit der Schulträger, sondern auch der "ihrer Sphäre zuzurechnenden Haushalte" ankommt, ist rechtswidrig. Dem Träger einer katholischen Ordensschule wurde vom Schulkollegium die Herabsetzung des Eigenteils der Finanzierung auf 2% unter Berufung auf den "Sphärenerlass" von NRW (14.12.1979) verweigert. Das VG verpflichtet den Regierungspräsidenten, eine neue Entscheidung zu teffen, und zwar nicht nach Gesichtspunkten, die dem "Sphärenerlass" entsprechen. Die katholische Kirche kann nicht als der Sphäre des Schulträgers zuzurechnender Haushalt verstanden werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946