Ersatzschulfinanzierung und Sphärenerlass, Urteil vom 19.03.1985 - 5K 1721/83
Leitsatz: Der sogenannte Sphärenerlass in Nordrhein-Westfalen, nach dem es für die Ersatzschulfinanzierung nicht nur auf die Leistungsfähigkeit der Schulträger, sondern auch der "ihrer Sphäre zuzurechnenden Haushalte" ankommt, ist rechtswidrig. Dem Träger einer katholischen Ordensschule wu...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1990
|
In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 37-43 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B School B Church |
Summary: | Leitsatz: Der sogenannte Sphärenerlass in Nordrhein-Westfalen, nach dem es für die Ersatzschulfinanzierung nicht nur auf die Leistungsfähigkeit der Schulträger, sondern auch der "ihrer Sphäre zuzurechnenden Haushalte" ankommt, ist rechtswidrig. Dem Träger einer katholischen Ordensschule wurde vom Schulkollegium die Herabsetzung des Eigenteils der Finanzierung auf 2% unter Berufung auf den "Sphärenerlass" von NRW (14.12.1979) verweigert. Das VG verpflichtet den Regierungspräsidenten, eine neue Entscheidung zu teffen, und zwar nicht nach Gesichtspunkten, die dem "Sphärenerlass" entsprechen. Die katholische Kirche kann nicht als der Sphäre des Schulträgers zuzurechnender Haushalt verstanden werden |
---|---|
ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
|