Lack of due discretion; inability, Scottisch National, 22.12.1987

Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des B...

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Bibliographic Details
Main Author: Docherty, Thomas (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 89-94
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Description
Summary:Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des Beklagten ein. Das Gericht kommt nach Anhörung der Klägerin und einiger Zeugen zu dem Schluss, dass der Beklagte keine realistische Auffassung von der Bedeutung der Ehe habe, wenngleich die Beweise für seine Eheführungsunfähigkeit für nicht schlüssig genug gehalten werden. AFFIRMATIVE zum mangelnden Urteilsvermögen seitens des Beklagten; NEGATIVE zur Eheführungsunfähigkeit
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland