Lack of due discretion; inability, Scottisch National, 22.12.1987

Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des B...

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Detalhes bibliográficos
Autor principal: Docherty, Thomas (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Inglês
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Publicado em: 1988
Em: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Ano: 1988, Volume: 24, Páginas: 89-94
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Eheführungsunfähigkeit
B Psique
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Incapacidade matrimonial
B Matrimônio
B Jurisprudência
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
B Eheschließungsunfähigkeit
Descrição
Resumo:Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des Beklagten ein. Das Gericht kommt nach Anhörung der Klägerin und einiger Zeugen zu dem Schluss, dass der Beklagte keine realistische Auffassung von der Bedeutung der Ehe habe, wenngleich die Beweise für seine Eheführungsunfähigkeit für nicht schlüssig genug gehalten werden. AFFIRMATIVE zum mangelnden Urteilsvermögen seitens des Beklagten; NEGATIVE zur Eheführungsunfähigkeit
Obras secundárias:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland