Lack of due discretion; inability, Scottisch National, 22.12.1987
Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des B...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
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Published: |
1988
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 89-94 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Eheführungsunfähigkeit
B Jurisdiction B Psyche B defectus discretionis iudicii B Marriage B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3 B Eheschließungsunfähigkeit |
Summary: | Die Ehe wird von der Klägerin als sehr unglücklich in ihrem Verlauf angesehen, geprägt von Depression, Alkoholmissbrauch und Gewaltanwendung seitens des Beklagten. Deshalb reicht sie Nichtigkeitsklage mit der Begründung des mangelnden Urteilsvermögens und der psychischen Eheunfähigkeit seitens des Beklagten ein. Das Gericht kommt nach Anhörung der Klägerin und einiger Zeugen zu dem Schluss, dass der Beklagte keine realistische Auffassung von der Bedeutung der Ehe habe, wenngleich die Beweise für seine Eheführungsunfähigkeit für nicht schlüssig genug gehalten werden. AFFIRMATIVE zum mangelnden Urteilsvermögen seitens des Beklagten; NEGATIVE zur Eheführungsunfähigkeit |
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Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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