RT Article T1 Lack of due discretion; inability, Westminster, 29.10.1987 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 24 SP 77 OP 80 A1 Buckley, James Joseph 1947- LA English YR 1988 UL https://ixtheo.de/Record/1763306240 AB Eheschließungsdatum: Juni 1976. Grund für die Ehenichtigkeitsklage ist der Transvestismus des Mannes, zudem seine depressive Veranlagung sowie sein zeitweiliger Alkoholmissbrauch. Der Transvestismus wird durch das Gutachten eines Experten bestätigt. Das Gericht fällt ein AFFIRMATIVES Urteil zu den beiden Klagegründen (mangelndes Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit seitens des Mannes) K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Mangelndes Urteilsvermögen K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eheführungsunfähigkeit K1 Ehe K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit K1 Rechtsprechung