RT Article T1 Lack of due discretion; inability, Northampton (1. Instanz), 09.07.1987 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 24 SP 69 OP 77 A1 Fennell, John LA English YR 1988 UL https://ixtheo.de/Record/1763306232 AB Eheschließungsdatum: September 1973. Aufgrund mangelnder Anpassungsbereitschaft und mangelnden Anpassungsvermögens hauptsächlich seitens des Mannes geht diese Ehe nach einigen Versöhnungsversuchen in die Brüche. Die Klägerin begründet ihre Nichtigkeitsklage mit mangelndem Urteilsvermögen und Eheführungsunfähigkeit auf beiden Seiten. Bezüglich der Klägerin selbst lässt sich keine eindeutige Beweisgrundlage zu diesem Klagegrund erheben, wohl aber in Bezug auf ihren Mann. Kurzgefasst kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Beklagte von Beginn der Beziehung an zu sehr an seinen Eigenarten des Junggesellen festgehalten habe und weder ein hinreichendes Urteilsvermögen bezüglich der Aufforderungen des ehelichen Lebens noch hinreichende Eheführungsfähigkeit besessen habe: AFFIRMATIVES Urteil zu beiden Klagegründen auf Seiten des Mannes K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Rechtsprechung K1 Mangelndes Urteilsvermögen K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eheführungsunfähigkeit K1 Eherecht K1 Ehe K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit