RT Article T1 Lack of due discretion, Hexham, New Castle JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 24 SP 110 OP 111 A1 Zielinski, Paul LA Undetermined YR 1988 UL https://ixtheo.de/Record/1763304906 AB Eheschließungsdatum: Oktober 1969. Die Eheschließung fand nach dreimonatiger Bekanntschaft auf Drängen des Beklagten statt. Die Klägerin fühlte sich unter Druck gesetzt und gab diesem nach. Die Ehe ist gekennzeichnet durch außereheliche Verhältnisse auf beiden Seiten, stärker jedoch auf seiten des Mannes. Diese begründen auch die endgültige Trennung der Ehegatten. Die Klägerin klägt auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund des mangelnden Urteilsvermögen seitens ihres Mannes. Das Gericht urteilt AFFIRMATIVE K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Eherecht K1 Rechtsprechung K1 defectus discretionis iudicii K1 Eheschließungsunfähigkeit