Wegstreckenentschädigung für das Jahr 1983

Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW des kirchlichen Arbeitnehmers werden geleistet, wenn im Jahr 1982 mehr als 5000 km zurückgelegt wurden

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn
Körperschaft: Katholische Kirche, Erzdiözese Paderborn, Erzbischöfliches Generalvikariat (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Generalvikariat 1983
In: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn
Jahr: 1983, Band: 126, Seiten: 39
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kirchlicher Mitarbeiter
B Norm
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 231, §2
Beschreibung
Zusammenfassung:Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW des kirchlichen Arbeitnehmers werden geleistet, wenn im Jahr 1982 mehr als 5000 km zurückgelegt wurden
ISSN:2510-893X
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Erzdiözese Paderborn, Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn