Beeinträchtigung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit als Asylgrund, Urteil vom 10.10.1984 - 2 BvR 1987/83

Eine Asylanerkennung kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft bei dem Antrag auf Verlängerung des Reisepasses gegenüber den pakistanischen Behörden Erklärungen abgeben muss, die seinem Glauben zuwiderlaufen

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 22, Seiten: 205-207
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Asylrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Asylanerkennung kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil ein Mitglied der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft bei dem Antrag auf Verlängerung des Reisepasses gegenüber den pakistanischen Behörden Erklärungen abgeben muss, die seinem Glauben zuwiderlaufen
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946