RT Article T1 Lack of due discretion; force and fear, Dublin, Regionalgericht, 24.08.1989 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 25 SP 96 OP 101 A1 Payne, Ivan LA Undetermined YR 1989 UL https://ixtheo.de/Record/1763292339 AB Die Ehe wird geschlossen, nachdem die Klägerin schwanger wurde. Die Eheschließung wird von der Klägerin im Nachhinein bedauert, die Frage besteht, ob die Ehe je vollzogen wurde. 1,5 Jahre nach der Heirat wird die Ehe geschieden. Die Ehe wird für nichtig erklärt aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit auf Seiten der Klägerin K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1103 K1 Eherecht K1 Furcht K1 Schwangerschaft K1 defectus discretionis iudicii K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Rechtsprechung