Lack of due discretion; force and fear, Dublin, Regionalgericht, 24.08.1989

Die Ehe wird geschlossen, nachdem die Klägerin schwanger wurde. Die Eheschließung wird von der Klägerin im Nachhinein bedauert, die Frage besteht, ob die Ehe je vollzogen wurde. 1,5 Jahre nach der Heirat wird die Ehe geschieden. Die Ehe wird für nichtig erklärt aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit a...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Payne, Ivan (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: 1989
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1989, Band: 25, Seiten: 96-101
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eherecht
B Mangelndes Urteilsvermögen
B Furcht
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103
B Rechtsprechung
B Schwangerschaft
B Eheschließungsunfähigkeit
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Ehe wird geschlossen, nachdem die Klägerin schwanger wurde. Die Eheschließung wird von der Klägerin im Nachhinein bedauert, die Frage besteht, ob die Ehe je vollzogen wurde. 1,5 Jahre nach der Heirat wird die Ehe geschieden. Die Ehe wird für nichtig erklärt aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit auf Seiten der Klägerin
Enthält:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland