Lack of due discretion; force and fear, Dublin, Regionalgericht, 24.08.1989
Die Ehe wird geschlossen, nachdem die Klägerin schwanger wurde. Die Eheschließung wird von der Klägerin im Nachhinein bedauert, die Frage besteht, ob die Ehe je vollzogen wurde. 1,5 Jahre nach der Heirat wird die Ehe geschieden. Die Ehe wird für nichtig erklärt aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit a...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
1989
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In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Jahr: 1989, Band: 25, Seiten: 96-101 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eherecht
B Mangelndes Urteilsvermögen B Furcht B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §2 B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1103 B Rechtsprechung B Schwangerschaft B Eheschließungsunfähigkeit |
Zusammenfassung: | Die Ehe wird geschlossen, nachdem die Klägerin schwanger wurde. Die Eheschließung wird von der Klägerin im Nachhinein bedauert, die Frage besteht, ob die Ehe je vollzogen wurde. 1,5 Jahre nach der Heirat wird die Ehe geschieden. Die Ehe wird für nichtig erklärt aufgrund mangelnder Urteilsfähigkeit auf Seiten der Klägerin |
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Enthält: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
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