Gegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert vom 12.12.1990

Es wird geregelt, wie kirchlicher Kunstbesitz zu beschreiben, zu verzeichnen und zu schützen ist. Ferner wird die Behandlung von Buchbeständen und Schriftgut, sowie die Tätigung von Rechtgeschäften mit kirchlichem Kunsbesitz geregelt

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Katholische Kirche, Diözese Trier, Generalvikariat (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: Verlag d. Klerusverb. 1991
In: Pfarramtsblatt
Jahr: 1991, Band: 64, Seiten: 221
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Kunst
B Norm
Beschreibung
Zusammenfassung:Es wird geregelt, wie kirchlicher Kunstbesitz zu beschreiben, zu verzeichnen und zu schützen ist. Ferner wird die Behandlung von Buchbeständen und Schriftgut, sowie die Tätigung von Rechtgeschäften mit kirchlichem Kunsbesitz geregelt
ISSN:0948-6224
Enthält:Enthalten in: Pfarramtsblatt