RT Article T1 Lack of due discretion; inability, Westminster, 26.01.1984 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 20 SP 53 OP 55 A1 Brockie, Michael LA Undetermined YR 1984 UL https://ixtheo.de/Record/1763271471 AB Der Kläger (Mitglied der Kirche von England, vor der Heirat zum katholischen Glauben konvertiert) und die Beklagte heirateten im September 1948. 1947 wurde einmal die Verlobung gebrochen, weil der Kläger nicht zum Übertritt zur katholischen Kirche bereit war. Selbstmorddrohungen der Beklagten machten diesen Entschluss rückgängig. Aus der Ehe gingen 2 oder 3 Kinder hervor. 1959 trennten sich die Ehegatten, am 14.10.1966 erfolgte die zivile Scheidung. Beide Parteien haben inszwischen zivilrechtlich eine neue Ehe geschlossen. Nach kurzer Zeit schon kam auch die zweite Ehe des Klägers in Schwierigkeiten. Wegen seiner erneuten Annäherung reicht er seine Ehenichtigkeitsklage ein aus den Gründen des Mangels an Urteilsvermögen und der Unfähigkeit zur Erfüllung der wesentlichen Ehepflichten auf beiden Seiten. Aufgrund der schwierigen Situation, was die Erhebung von Zeugenaussagen angeht und unter Berücksichtigung eines psychiatrischen Gutachtens in Bezug auf den Kläger kommt das Gericht zu dem Urteil: Constat de nullitate aufgrund von can. 1095.1° und can. 1095.3° in Anwendung auf den Kläger. Die Klagegründe in Bezug auf die Beklagte werden abgewiesen K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §3 K1 Eherecht K1 Rechtsprechung K1 Psyche K1 Eheunfähigkeit K1 defectus discretionis iudicii K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eheführungsunfähigkeit