RT Article T1 lack of due discretion, Dublin, Regionalgericht (1. Instanz), 19.12.1983 JF Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland VO 23 SP 74 OP 76 A1 Walsh, Patrick 1980- LA English YR 1987 UL https://ixtheo.de/Record/1763271307 AB Die Eheschließung der beiden Parteien fand im März 1976 statt; im Okt. 1978 trennte sich das Paar wieder. Am 1. Dez. 1981 reichte die Klägerin Nichtigkeitsklage unter folgender Begründung ein: 1. Simulation auf beiden Seiten und 2. Ausschluss der Nachkommenschaft auf ihrer Seite. Nach Beratung mit dem Anwalt wurden diese Klagegründe ersetzt unter Berufung auf mangelndes Urteilsvermögen auf seiten der Klägerin zum Zeitpunkt der Eheschließung. Die psychologischen Gutachten unterstützen diese Sicht der Dinge, so dass vom Gericht ein AFFIRMATIVES Urteil gefällt wird. Das psychologische Gutachten spricht von einem Mangel an innerer Freiheit und der Unfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, wie es einem erwachsenen Menschen gebührt K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1095, §2 K1 Mangelndes Urteilsvermögen K1 Eheschließungsunfähigkeit K1 Eherecht K1 Rechtsprechung