RT Article T1 Zeugnisverweigerungsrecht der Geistlichen, Paderborn, Mitteilung vom 27.01.1992 JF Pfarramtsblatt VO 65 SP 82 OP 83 LA German YR 1992 UL https://ixtheo.de/Record/1763259439 AB Eine Bekanntmachung des GV-PB schreibt vor, dass ein Geistlicher, der eine Zeugenaussage vor weltlichen Instanzen für notwendig erachtet, bei der Rechtsabteilung des GV eine Aussagegenehmigung einholen muss. Im Übrigen wird auf das im Reichskonkordat verbriefte Zeugnisverweigerungsrecht für Seelsorger verwiesen K1 Zeugnisverweigerungsrecht K1 Norm