RT Article T1 Dekret der Römischen Kurie über das Opus Angelorum (Engelwerk) vom 06.06.1992 JF Kirchliches Amtsblatt VO 126 SP 101 OP 103 LA German YR 1992 UL https://ixtheo.de/Record/1763255085 AB Die Entscheidung des Hl. Vaters vom 24.07.1983 bezüglich des Opus Angelorum werden erneut vorgelegt und durch folgende Normen ergänzt: 1. Die Theorien aus den von Frau Gabriele Bitterlich nach eigenen Angaben empfangenen Offenbarungen dürfen weder gelehrt noch implizit oder explizit verwendet werden. 2. Die verschiedenen Formen von Weihen, die vom Opus Angelorum praktiziert werden, sind verboten. 3. Die Fernspendung ist verboten, sowie das Einführen von Texten, Gebeten, Riten, die darauf Bezug nehmen, in die Eucharistiefeier und das Stundengebet. 4. Die Exorzismen dürfen nur nach den Vorschriften der Kirche vorgenommen werden. 5. Ein vom Hl. Stuhl beauftragter Bischof wird die Einhaltung dieser Vorschriften überprüfen K1 Opus Angelorum K1 Norm