Anforderung an Exemtion eines Arbeitnehmers (Qefantes) aus der MAVO aufgrund "leitender Stellung", Urteil vom 26.07.1995 - 2 AZR 578194
Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mi...
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
1995
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| In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1995, Band: 12, Seiten: 1197 |
| IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
| weitere Schlagwörter: | B
Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Rechtsprechung |
| Zusammenfassung: | Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mitarbeiter ab |
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| ISSN: | 0943-7525 |
| Enthält: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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