Anforderung an Exemtion eines Arbeitnehmers (Qefantes) aus der MAVO aufgrund "leitender Stellung", Urteil vom 26.07.1995 - 2 AZR 578194

Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1995
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1995, Band: 12, Seiten: 1197
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Wirksamkeit der Exemtion eines Mitarbeiters in leitender Stellung aus dem Geltungsbereich der Ordnung für Mitarbeitervertretungen in Bistum Trier (MAVO) hängt weder von der vorherigen Beteiligung der Mitarbeitervertretung noch von der Bekanntgabe der Herausnahmeentscheidung an den betroffenen Mitarbeiter ab
ISSN:0943-7525
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht