Urteil vom 7.10.1993 - 2 AZR 226/93

Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vo...

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出版: 1994
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 1994, 卷: 11, Pages: 443-448
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Kirchliches Dienstrecht
B 教會職務
B 勞工法
B 司法判決
實物特徵
總結:Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchnerechts verstößt. Bei Meinungsverschiedenheiten kann im Einzelfall vor Ausspruch einer Kündigung dann eine Abmahnung erforderlich sein, wenn der Chefarzt eine bestimmte Behandlungsmethode bereits vor der endgültigen Klärung ihrer kirchenrechtlichen Zulässigkeit anwendet
ISSN:0943-7525
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht