Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91

Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen...

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Соавтор: Deutschland. VerfasserIn (Автор)
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Язык:Немецкий
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Опубликовано: 1993
В: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Год: 1993, Том: 10, Выпуск: 13, Страницы: 597
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Судопроизводство (мотив)
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
Описание
Итог:Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376)
ISSN:0943-7525
Второстепенные работы:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht