Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91

Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen...

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Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Deutschland. VerfasserIn (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
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Gargar...
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Publicado: 1993
En: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Año: 1993, Volumen: 10, Número: 13, Páginas: 597
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Jurisprudencia
Descripción
Sumario:Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376)
ISSN:0943-7525
Obras secundarias:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht