RT Article T1 Urteil vom 9.9.1992 - 5 AZR 456/91 JF Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht VO 10 IS 13 SP 597 OP 597 LA German YR 1993 UL https://ixtheo.de/Record/1763228045 AB Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem / diakonischen Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über eine Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind, sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, sondern die kirchlichen / diakonischen Schiedsstellen (Schlichtungsstellen), wenn diese den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an ein Gericht genügen (Bestätigung von BAGE 61, 376) K1 Verband der Diözesen Deutschlands : Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung K1 Rechtsprechung