Urteil vom 13.6.1989 - S 12 Ar 128/88
Eine an einem katholischen Krankenhaus beschäftigte evangelische Krankenschwester führt nicht grob fahrlässig die Arbeitslosgkeit herbei, wenn sie aus der Kirche austritt und ihr Arbeitsverhältnis aus diesem Grunde vom Arbeitgeber gekündigt wird. Der aus religiösen Gründen vollzogene Kirchenaustritt...
| 1. VerfasserIn: | |
|---|---|
| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Journals Online & Print: | |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
1990
|
| In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Jahr: 1990, Band: 7, Seiten: 1000 |
| IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
| weitere Schlagwörter: | B
Kirchenaustritt
B Rechtsprechung |
| Zusammenfassung: | Eine an einem katholischen Krankenhaus beschäftigte evangelische Krankenschwester führt nicht grob fahrlässig die Arbeitslosgkeit herbei, wenn sie aus der Kirche austritt und ihr Arbeitsverhältnis aus diesem Grunde vom Arbeitgeber gekündigt wird. Der aus religiösen Gründen vollzogene Kirchenaustritt stellt im Übrigen auch dann einen wichtigen Grund im Sinne des § 119 AFG dar, wenn dasselbe Ereignis einen wichtigen Grund für die Kündigung des Arbeitgebers bildet |
|---|---|
| ISSN: | 0943-7525 |
| Enthält: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
|