Urteil vom 9.6.1994

Nicht jeder Kontakt mit Dienststellen des Ministeriums für Staatsicherheit der ehemaligen DDR stellt für Pfarrer ein Dienstvergehen dar, weil sich Kontakte unter Umständen zwangsläufig ergaben. Bei regelmäßigen Kontakten über mehr als zehn Jahre hinweg liegt jedoch eine Verletzung der Dienstpflichte...

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Main Author: Kammer für Amtszucht in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 1995
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1995, Volume: 40, Pages: 79-80
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Disziplinarordnung
Description
Summary:Nicht jeder Kontakt mit Dienststellen des Ministeriums für Staatsicherheit der ehemaligen DDR stellt für Pfarrer ein Dienstvergehen dar, weil sich Kontakte unter Umständen zwangsläufig ergaben. Bei regelmäßigen Kontakten über mehr als zehn Jahre hinweg liegt jedoch eine Verletzung der Dienstpflichten vor. Die Annahme von Geburtstagsgeschenken von Dienststellen der Staatssicherheit ist bedenklich, aber noch kein Dienstvergehen
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht