RT Article T1 Pastorale Zuständigkeit und Jurisdiktion für die im Bereich der deutschen Diözesen lebenden Mitglieder unierter Ostkirchen (außer der Ukrainischen Kirche des Byzantinischen Ritus) JF Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Trier VO 139 SP 13 OP 13 LA German YR 1995 UL https://ixtheo.de/Record/1763223590 AB Cann. 912, 916.5 CCEO; Auf Anfrage der DBK hat die Kongregation für die orientalischen Kirchen festgestellt, dass die Angehörigen der Patriarchalkirchen und der Großerzbistümer, die keinen Hierarchen des eigenen Ritus besitzen, der Jurisdiktion des lateinischen Ordinarius unterstehen, in dessen Gebiet sie ihren Wohnsitz bzw. Nebenwohnsitz haben; (Katholische Ostkirchen) K1 Orientalen K1 Ostkirche K1 Jurisdiktion K1 Partikularrecht K1 Deutschland K1 Norm