Die Rechtsverhältnisse zwischen Bischof und Klerus im Dekret des Bischofs Burchard von Worms

Die Autorin entfaltet vor dem einleitend dargestellten kirchengeschichtlichen Hintergrund die Rechtsverhältnisse, die wechselseitigen Verpflichtungen, die Aufgaben und die Rechte von Episkopat und Klerus im Dekret Burchards. Neben dem Diözesanklerus kommen dabei auch die monastische Geistlichkeit un...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Will-Armstrong, Johanna 1959- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: Schöningh 1992
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 1992, Band: 161, Heft: 2, Seiten: 629-632
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Deutschland
B Geschichte
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Autorin entfaltet vor dem einleitend dargestellten kirchengeschichtlichen Hintergrund die Rechtsverhältnisse, die wechselseitigen Verpflichtungen, die Aufgaben und die Rechte von Episkopat und Klerus im Dekret Burchards. Neben dem Diözesanklerus kommen dabei auch die monastische Geistlichkeit und der Klerus an den Eigenkirchen in den Blick. Für die diözesane Hierarchie, einen wesentlichen Teilbereich des kanonischen Rechts, kann so das reformatorische Anliegen des Wormser Bischofs begründet und erläutert werden
ISSN:0003-9160
Enthält:Enthalten in: Archiv für katholisches Kirchenrecht