Kirchliche Beiträge im Fernsehen. Darstellung eines abgestuften Mitgestaltungsmodells kirchlicher beteiligung im Fernsehen

Die Arbeit setzt sich mit der Kooperation der beiden Institutionen Kirche (Evangelische und Katholische Kirche) und Rundfunk auseinander, die durch teilweise sich überlagernde aber auch widerstreitende Interessen und Ziele gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es wesentliches Zie...

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主要作者: Fischer, Martin 1980- (Author)
格式: Print 图书
语言:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Frankfurt a. M. [publisher not identified] 2001
In:Year: 2001
丛编:Schriften zum Staatskirchenrecht 4
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B 国家教会法
B 广播
B 媒体
B 电视
实物特征
总结:Die Arbeit setzt sich mit der Kooperation der beiden Institutionen Kirche (Evangelische und Katholische Kirche) und Rundfunk auseinander, die durch teilweise sich überlagernde aber auch widerstreitende Interessen und Ziele gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser Ausgangssituation ist es wesentliches Ziel dieser Arbeit, die rechtlichen und tatsächlichen Interessen und Rechtspositionen der Kirchen einerseits und der Rundfunkveranstalter andererseits in einen angemessenen und verfassungsrechtlich zulässigen Ausgleich zu bringen. Die beschriebene Lösung abgestufter Lösungsmöglichkeiten entsprticht den zulässigen und gebotenen Vorgaben, wonach die Bindung der Rundfunkanstalten an das kirchliche Eigenverständnis in dem Maße an Gewicht gewinnt, je näher die im Programm darzustellenden kirchlichen Angelegenheiten dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuzuordnen sind. Dabei ermöglicht die vorgenommenen Unterteilung in Verkündigungssendungen, religiöse Sendungen und sonstige Sendungen über Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirchen eine differenziertere Betrachtungsweise. Als Ergebnis der Untersuchungen ergeben sich im Hinblick auf die Ausgestaltung der Mitgestaltungsrechte im privaten Rundfunk geringfügige Abweichungen von dem beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefundenen Lösungsmodell. Dem privaten Rundfunkveranstalter ist dabei tendenziell eine größere Unabhängigkeit und Freiheit bei der Ausgestaltung seines redaktionellen Programms einzuräumen