RT Book T1 Institution Glaubenssinn A1 Burghardt, Dominik 1968- LA German PP Paderborn PB [Verlag nicht ermittelbar] YR 2002 UL https://ixtheo.de/Record/1763201619 AB Auf der Basis des Vaticanum II erarbeitet der Autor ein Verständnis des sensus fidei, das ihn als institutionelles Strukturelement göttlichen Rechts innerhalb der kirchlichen Verfassung versteht. Ausgehend von der These, dass dem Glaubenssinn auch eine besondere Relevanz für das kanonische Recht zukomme, stellt der Autor folgende Fragen: Was ist der Ort des Glaubenssinnes innerhalb des Kirchenrechts? Welchen Stellenwert besitzt der Glaubenssinn in der kirchlichen Verfassung? Ist der sensus fidei in den kirchlichen Gesetzbüchern ausreichend berücksichtigt worden? Die Ergebnisse werden auf den speziellen Fall der Interpretation von Gesetzen hin konkretisiert. Dabei zeigt der Autor auf, dass der sensus fidei ein angemessenes Medium für die Interpretation kanonischer Gesetze ist K1 Association Sacerdotale "Lumen Gentium" K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 16 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 17 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 18 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 19 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 844, §2 K1 Lex Ecclesiae fundamentalis K1 Verfassungsrecht K1 Glaubenssinn K1 Auslegung K1 Ius divinum K1 Gewohnheitsrecht K1 Allgemeine Normen K1 ius mere ecclesiasticum