Ius reformandi: die Entwicklung eines Staatskirchenrchts von seinen Anfängen bis zum Ende des alten Reichs

Das ius reformandi ist das Recht der weltlichen Obrigkeit, die Religionsverhältnisse im Staate zu regeln. Da es im geltenden deutschen Recht fortlebt als das Recht des Staates, Religionsgemeinschaften zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zu erheben, ist seine historische Entwicklung auch für he...

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Bibliographic Details
Main Author: Schneider, Bernd C. (Author)
Format: Print Book
Language:Undetermined language
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Published: Tübingen [publisher not identified] 2001
In:Year: 2001
Series/Journal:Jus ecclesiasticum 68
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Religious freedom
B Law
B Körperschaftsrecht
B Religious organization
B History
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:Das ius reformandi ist das Recht der weltlichen Obrigkeit, die Religionsverhältnisse im Staate zu regeln. Da es im geltenden deutschen Recht fortlebt als das Recht des Staates, Religionsgemeinschaften zu Körperschaften des öffentlichen Rechts zu erheben, ist seine historische Entwicklung auch für heutige Auslegungsfragen von Bedeutung. Der Verfasser zeichnet in einem weitgespannten und dennoch tiefgreifenden Überblick die Entwicklung des ius reformandi von seinen Wurzeln im Spätmittelalter bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 nach. Er zeigt, wie im Wechselspiel zwischen Theologie, Jurisprudenz und Politik das heutige Recht, verschiedene Konfessionen und Religionen unterschiedliche Rechtsformen im Staat zu gewähren, entstanden ist