RT Book T1 Inkompatibiliät und Kumulationsverbot T2 Adnotationes in Ius Canonicum A1 Cleve, Jürgen 1961- LA Undetermined PP Frankfurt a. M., Berlin, Bern u. a. PB [publisher not identified] YR 1999 UL https://ixtheo.de/Record/1763198480 AB Seit den vergangenen Jahren ist zu beobachten, dass Priester und andere Mitarbeiter "unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgabe" ein weiteres Tätigkeitsfeld zugewiesen bekommen. Nach can. 152 ist dies nicht unbegrenzt möglich; die Kumulation von inkompatiblen Ämtern ist verboten. Der Verfasser klärt die Begriffe "Inkompatibilität" und "Kumulationsverbot" - hierbei handle es sich um unterschiedliche Institutionen. Die Inkompatibilität sei für das Verfassungsrecht der Kirche unverzichtbar, da sie die Ausübung von Vollmacht auf verschiedene Personen verteilt. Der Autor zeigt auf, welche Aufgaben nach geltendem Recht von einer Person ausgeübt werden können und welche nicht. Außerdem wird dargelegt, unter welchen Bedingungen einem Pfarrer mehrere Pfarreien nach can. 526 § 1 anvertraut werden können K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 152 K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 526, §1 K1 Kirchliches Amt K1 Ämterhäufung K1 Inkompatibilität K1 Kumulationsverbot