Pauli, A. G. (1749). Der Unterschied der wahren und falschen Versicherung, von der Vergebung der Sünden: Wurde der Gemeinde des Herrn zu Cammin, im Güstrauischen Ambte, Mecklenburgischen Landes in einer Gast-Predigt über das ordentliche Evangelium Dom. XIX. p. Trin. vorgestellet : Auf Verlangen einiger Liebhaber der Warheit ... mitgetheilet und ... dem Druck überlassen. [Verlag nicht ermittelbar].
Chicago Style (17th ed.) CitationPauli, August Gottfried. Der Unterschied Der Wahren Und Falschen Versicherung, Von Der Vergebung Der Sünden: Wurde Der Gemeinde Des Herrn Zu Cammin, Im Güstrauischen Ambte, Mecklenburgischen Landes in Einer Gast-Predigt über Das Ordentliche Evangelium Dom. XIX. P. Trin. Vorgestellet : Auf Verlangen Einiger Liebhaber Der Warheit ... Mitgetheilet Und ... Dem Druck überlassen. [Mecklenburg? oder Pommern?]: [Verlag nicht ermittelbar], 1749.
MLA (9th ed.) CitationPauli, August Gottfried. Der Unterschied Der Wahren Und Falschen Versicherung, Von Der Vergebung Der Sünden: Wurde Der Gemeinde Des Herrn Zu Cammin, Im Güstrauischen Ambte, Mecklenburgischen Landes in Einer Gast-Predigt über Das Ordentliche Evangelium Dom. XIX. P. Trin. Vorgestellet : Auf Verlangen Einiger Liebhaber Der Warheit ... Mitgetheilet Und ... Dem Druck überlassen. [Verlag nicht ermittelbar], 1749.