(1750). Pro Memoria: Es haben die Herren Fürsten von Hohenlohe seit wenig Tagen 2. Memoralien bey dem zu Regensburg versammleten Reich auf die geschwindeste Art ad Dictaturam zu bringen vor gut gefunden. Von dem ersteren de dict. 10. Jun. ist der Innhalt eines theils wider die Evangelischen Herren Grafen von Hohenlohe, ob hätten diese die dermahlige Executions-Commission auf des regierenden Herrn Marggrafen zu Brandenburg-Onolzbach Hochfürstl. Durchl. erbetten, andern theils aber wider das gesammte ... Corpus Evangelicorum ... gerichtet. [Verlag nicht ermittelbar].
Chicago Style (17th ed.) CitationPro Memoria: Es Haben Die Herren Fürsten Von Hohenlohe Seit Wenig Tagen 2. Memoralien Bey Dem Zu Regensburg Versammleten Reich Auf Die Geschwindeste Art Ad Dictaturam Zu Bringen Vor Gut Gefunden. Von Dem Ersteren De Dict. 10. Jun. Ist Der Innhalt Eines Theils Wider Die Evangelischen Herren Grafen Von Hohenlohe, Ob Hätten Diese Die Dermahlige Executions-Commission Auf Des Regierenden Herrn Marggrafen Zu Brandenburg-Onolzbach Hochfürstl. Durchl. Erbetten, Andern Theils Aber Wider Das Gesammte ... Corpus Evangelicorum ... Gerichtet. [Deutschland]: [Verlag nicht ermittelbar], 1750.
MLA (9th ed.) CitationPro Memoria: Es Haben Die Herren Fürsten Von Hohenlohe Seit Wenig Tagen 2. Memoralien Bey Dem Zu Regensburg Versammleten Reich Auf Die Geschwindeste Art Ad Dictaturam Zu Bringen Vor Gut Gefunden. Von Dem Ersteren De Dict. 10. Jun. Ist Der Innhalt Eines Theils Wider Die Evangelischen Herren Grafen Von Hohenlohe, Ob Hätten Diese Die Dermahlige Executions-Commission Auf Des Regierenden Herrn Marggrafen Zu Brandenburg-Onolzbach Hochfürstl. Durchl. Erbetten, Andern Theils Aber Wider Das Gesammte ... Corpus Evangelicorum ... Gerichtet. [Verlag nicht ermittelbar], 1750.