Reimmann, J. F., Hofmeister, J. M., & Geißmar, M. (1722). Die Glückseligkeit des Volcks des der Herrn sein Gott ist. Welche Bey Hochansehnlicher und solenner und Volckreicher Beerdigung Des weyland Hoch-Edelgebohrnen, Vest- und Hochgelahrten Herrn, Herrn Johann Friderich Hofmeisters, Sr. Chur-Fürstl. Durchl. zu Cölln Stifft Hildesheimischen gewesenen Vice-Land-Rent-Meisters Und Krieges-Commissarii, Als Derselbe A. C. 1722. den 3. Septembr. in dem 46sten Jahr seines Alters ... entschlaffen, und ... den 10ten ejusdem in der hiesigen Haupt-Kirchen öffentlich zu ihrer Ruhe-Stadt gebracht und in ihr Erb-Begräbniß beygesetzet worden, Denen gesam[m]ten vornehmen Leydtragenden zur nöthigen Auffrichtung ... mündlich vorgetragen Und auff Begehren zum öffentlichen Druck überlassen und mit nöhtigen Anmerckungen erläutert. gedruckt bey Michael Geißmarn.
Chicago Style (17th ed.) CitationReimmann, Jacob Friedrich, Johann Melchior Hofmeister, and Michael Geißmar. Die Glückseligkeit Des Volcks Des Der Herrn Sein Gott Ist. Welche Bey Hochansehnlicher Und Solenner Und Volckreicher Beerdigung Des Weyland Hoch-Edelgebohrnen, Vest- Und Hochgelahrten Herrn, Herrn Johann Friderich Hofmeisters, Sr. Chur-Fürstl. Durchl. Zu Cölln Stifft Hildesheimischen Gewesenen Vice-Land-Rent-Meisters Und Krieges-Commissarii, Als Derselbe A. C. 1722. Den 3. Septembr. in Dem 46sten Jahr Seines Alters ... Entschlaffen, Und ... Den 10ten Ejusdem in Der Hiesigen Haupt-Kirchen öffentlich Zu Ihrer Ruhe-Stadt Gebracht Und in Ihr Erb-Begräbniß Beygesetzet Worden, Denen Gesam[m]ten Vornehmen Leydtragenden Zur Nöthigen Auffrichtung ... Mündlich Vorgetragen Und Auff Begehren Zum öffentlichen Druck überlassen Und Mit Nöhtigen Anmerckungen Erläutert. Hildesheim: gedruckt bey Michael Geißmarn, 1722.
MLA (9th ed.) CitationReimmann, Jacob Friedrich, et al. Die Glückseligkeit Des Volcks Des Der Herrn Sein Gott Ist. Welche Bey Hochansehnlicher Und Solenner Und Volckreicher Beerdigung Des Weyland Hoch-Edelgebohrnen, Vest- Und Hochgelahrten Herrn, Herrn Johann Friderich Hofmeisters, Sr. Chur-Fürstl. Durchl. Zu Cölln Stifft Hildesheimischen Gewesenen Vice-Land-Rent-Meisters Und Krieges-Commissarii, Als Derselbe A. C. 1722. Den 3. Septembr. in Dem 46sten Jahr Seines Alters ... Entschlaffen, Und ... Den 10ten Ejusdem in Der Hiesigen Haupt-Kirchen öffentlich Zu Ihrer Ruhe-Stadt Gebracht Und in Ihr Erb-Begräbniß Beygesetzet Worden, Denen Gesam[m]ten Vornehmen Leydtragenden Zur Nöthigen Auffrichtung ... Mündlich Vorgetragen Und Auff Begehren Zum öffentlichen Druck überlassen Und Mit Nöhtigen Anmerckungen Erläutert. gedruckt bey Michael Geißmarn, 1722.