Kants Kompatibilismus: zum Verhältnis von Ontologie und Freiheit
Kants Ontologie zufolge, das heißt gemäß dem Grundsatz-Kapitel der Kritik der reinen Vernunft, sind menschliche Handlungen als Ereignisse ein Teil der physischen Wirklichkeit. Die zweite Analogie der Erfahrung fordert von jedem Ereignis die „Verknüpfung" mit einer „Ursache" nach einem „Ges...
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Format: | Electronic/Print Article |
Language: | German |
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Published: |
De Gruyter
2001
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In: |
Kant und die Berliner Aufklärung ; 2: Sektionen I - V
Year: 2001, Pages: 656–662 |
Online Access: |
Volltext (doi) Volltext (kostenfrei) Volltext (kostenfrei) |
Summary: | Kants Ontologie zufolge, das heißt gemäß dem Grundsatz-Kapitel der Kritik der reinen Vernunft, sind menschliche Handlungen als Ereignisse ein Teil der physischen Wirklichkeit. Die zweite Analogie der Erfahrung fordert von jedem Ereignis die „Verknüpfung" mit einer „Ursache" nach einem „Gesetz". Ereignisse lassen sich nicht nur durch kausale Verlaufsgesetze, sondern auch durch Dinge als Ursachen erklären. Ein „Widerstreit" ergibt sich erst in der Kosmologie, weil die Vernunft mit der Annahme der Freiheit einen Anfang setzt, hinter den es sie zugleich zurückzufragen drängt. Kants Kompatibilismus wurde in diesem Beitrag als die Auffassung vorgestellt, dass (1.) T hese und Antithese der dritten Antinomie sich auf dasselbe physische Phänomen beziehen, und dass (2.) die Annahme des Determinismus ebenso wie die Annahme der Freiheit die Idee des Unbedingten impliziert. |
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Contains: | Enthalten in: Kant und die Berliner Aufklärung ; 2: Sektionen I - V
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Persistent identifiers: | DOI: 10.1515/9783110874129.1026 DOI: 10.15496/publikation-62420 HDL: 10900/121053 |