Führungswechsel, Ermächtigungsgesetz und das Ringen um eine neue Synode im bayerischen Kirchenkampf

Im Mittelpunkt des Beitrages steht der Führungswechsel in der bayerischen Landeskirche von 1933. Nach dem Rücktritt von Oberkonsistorialpräsident Friedrich Veit wurde erstmals ein Landesbischof eingeführt. Erster Amtsinhaber war Hans Meiser. Gemäß dem Ermächtigungsgesetz vom 1. August 1933, das eine...

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Main Author: Henn, Ernst 1899-1974 (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Verein für Bayerische Kirchengeschichte [1974]
In: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte
Year: 1973, Volume: 42/43, Pages: 325-443
Further subjects:B National Socialism 1933-1945
B Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Description
Summary:Im Mittelpunkt des Beitrages steht der Führungswechsel in der bayerischen Landeskirche von 1933. Nach dem Rücktritt von Oberkonsistorialpräsident Friedrich Veit wurde erstmals ein Landesbischof eingeführt. Erster Amtsinhaber war Hans Meiser. Gemäß dem Ermächtigungsgesetz vom 1. August 1933, das eine große Nähe zu den Formulierungen des staatlichen Ermähtigunggesetzes vom 24.03.1933 aufweist, hatte der Landesbischof auch das Recht, Gesetze zu erlassen. Nach Ablauf der Amtszeit 1933 - 1939 verzichtete man deshalb auf Grund der Zeitumstände auf die Neubildung einer Landessynode. Erst nach dem Krieg wurde wieder eine Landessynode etabliert. Das Amt des Landesbischofs wurde auch nach dem Krieg beibehalten, obwohl es bei seiner Errichtung 1933 ausschließlich mit den Zeiterfordernissen begründet worden war.
ISSN:0342-4316
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für bayerische Kirchengeschichte