RT Article T1 Zwei Mütter durch Abstammung? JF Zeitschrift für Rechtspolitik VO 52 IS 5 SP 133 OP 135 A1 Tometten, Christoph LA German YR 2019 UL https://ixtheo.de/Record/1669489019 AB Nach § 1592 Nr. 1 BGB ist nur der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der biologischen Mutter verheiratet ist, rechtlich von Geburt an Elternteil des Kindes. Die Ehefrau der Mutter kann hingegen nur durch Stiefkindadoption Mutter werden. Diese Rechtslage ist insbesondere für Kinder in binationalen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht zufriedenstellend, da die kollisionsrechtlichen Regelungen dazu führen können, dass die Abstammung im Laufe der Kindheit unterschiedlich bestimmt wird. K1 Eltern K1 Elternschaft K1 Ehe K1 Elterliche Sorge K1 Co-Mutterschaft K1 Ehe für alle