Der Verfassungsauftrag zur Wiedervereinigung der Konfessionen im Reichskirchenrecht des Alten Reichs
Vor dem Hintergrund, dass das Reichskirchenrecht des Alten Reichs meist falsch gelesen werde, nämlich viel zu modern im Sinne der Aufklärung und des Historismus, wovon das 16. und 17. Jahrhundert weit entfernt waren, beschäftigt sich der Verfasser mit eben diesem Reichskirchenrecht. Seine Untersuchu...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1999
|
In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
Year: 1999, Volume: 85, Pages: 387-400 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Germany
/ Unity efforts
/ State law of churches
/ History 1555-1700
|
IxTheo Classification: | KBB German language area KDJ Ecumenism SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Church history studies
B Law B Reichskirchenrecht B Modern age B Reformation B History B Constitutional law B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | Vor dem Hintergrund, dass das Reichskirchenrecht des Alten Reichs meist falsch gelesen werde, nämlich viel zu modern im Sinne der Aufklärung und des Historismus, wovon das 16. und 17. Jahrhundert weit entfernt waren, beschäftigt sich der Verfasser mit eben diesem Reichskirchenrecht. Seine Untersuchungspunkte sind folgende: I. Kircheneinheit und Glaubensspaltung als Problem der Reichsverfassung; II. Wahrung der Einheit trotz bzw. in der Spaltung; III. Die Kardinalfunktion des Wiedervereinigungsgebots; IV. Juristische Konstruktionen im Dienst der Einheitsidee. Der Religionsfriede als krisenbedingte Vorläufigkeits-, Not- und Ausnahmeordnung; V. Die Verfestigung des juristischen Systems im Widerspruch zu den Glaubensgrundlagen; VI. Der Antagonismus im Verfassungsgefüge der Religionsverträge; VII. Der Verfassungswandel im Wiedervereinigungsgebot. Abschließend hält er fest, das ganze Reichskirchenrecht sei ursprünglich auf das Wiedervereinigungsziel der Konfessionen aufgebaut und ausgerichtet gewesen, aber paradoxerweise habe gerade die äußere rechtliche Existenzgarantie für beide Konfessionen letztlich die konfessionelle Wiedervereinigung erschwert |
---|---|
Physical Description: | S. 387 - 400 |
ISSN: | 0323-4142 |
Contains: | In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung
|