RT Article T1 Unerlaubt, aber gültig?: die "Unzulänglichkeit" kanonischer Rechtsnormen als Ausdruck kirchlicher Rechtssetzung JF Archiv für katholisches Kirchenrecht VO 166 IS 2 SP 481 OP 490 A1 Guth, Hans-Jürgen 1955- LA German YR 1997 UL https://ixtheo.de/Record/165965730X AB Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass im kanonischen Recht die Nichteinhaltung eines rechtlichen Verbots oder Gebots einer Handlung diese nicht per se ungültig macht, im Gegensatz zu allen anderen modernen staatlichen Rechtssystemen. Der Beitrag versucht darzulegen, warum dieses so ist. Zunächst wird die klassische Einteilung der Gesetze nach unterschiedlichen Rechtsfolgen mit Beispielen aus dem kanonischen Recht veranschaulicht, dann werden die einschlägigen Normen in CIC und CCEO sowie deren Entstehungsgeschichte vorgestellt und eine historische wie rechtstheoretische Interpretation der Normen vorgenommen. Gliederung des Artikels: 1. Rechtsnorm und Rechtsfolge; 2. Can. 10 CIC 1983 und can. 1495 CCEO; 3. Das vorkodikarische Recht; 4. Das Fehlen der Nichtigkeitssanktion. Eine Unzulänglichkeit kirchlicher Rechtsnormen? NO Aufsatz K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 10 K1 Rechtsfolge K1 Gültigkeit K1 Allgemeine Normen K1 Erlaubtheit