Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983
Papst und Bischöfe sind die beiden Grundpfeiler des Verfassungsrechts der Kirche, wobei auch rund 30 Jahre nach Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuches grundlegende Fragen unbeantwortet sind. Dazu zählt das Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen, dem der Autor nach streng kirchenrechtlicher Meth...
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