Legittimità, contenuto e metodologia del diritto canonico

D'Avack betrachtet das schon bei Luther und Sohm und erneut nach dem II. Vaticanum entstandene Problem, ob ein wirklich rechtliches kanonisches Recht mit der geistlichen Struktur der Kirche vereinbar ist. Die Position, dass dem nicht so sei, verkennt die humane und soziale Dimension der Kirche....

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Библиографические подробности
Главный автор: D'Avack, Pietro Agostino 1905-1982 (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Итальянский
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Interlibrary Loan:Interlibrary Loan for the Fachinformationsdienste (Specialized Information Services in Germany)
Опубликовано: 1978
В: Il diritto ecclesiastico
Год: 1978, Том: 89, Страницы: 3-41
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Ius divinum
B Каноническое право
B Обоснование
B Метод
B Богословие (мотив)
B Богословиеправа
Описание
Итог:D'Avack betrachtet das schon bei Luther und Sohm und erneut nach dem II. Vaticanum entstandene Problem, ob ein wirklich rechtliches kanonisches Recht mit der geistlichen Struktur der Kirche vereinbar ist. Die Position, dass dem nicht so sei, verkennt die humane und soziale Dimension der Kirche. Das Lehramt hat konstant gelehrt, dass wenn die sichtbare Kirche von der unsichtbaren abhängt, beide eine Einheit bilden. Aus dieser Einheit folgt, dass die Kirche, als eine menschliche Gemeinschaft, ein System von Gesetzen hat, die legitime und notwendige Mittel für die Kirche sind, um ihr spirituelles Ziel zu erreichen. Es liegt an seiner Verankerung im ius divinum, dass das kanonische vom staatlichen Recht differiert. D'Avack glaubt nicht, dass eine Übersetzung des ius divinum in rechtliche Normen einfach sei und ohne Verkürzungen ginge. Jedoch deckt letzteres nicht die ganze Aktivität der Kirche ab. Die Kirche besitzt zwei Instrumente: im forum internum die Moraltheologie und im forum externum das Kirchenrecht. Wenn sie auch nicht gänzlich zu trennen sind, so müssen sie doch getrennt gehalten bleiben. In seiner Aufgabe, Recht zu schaffen, muss der Kirchenrechtler auf seine Natur achten. Dann betrachtet er die Annäherungsversuche der verschiedenen Schulen an die Frage der Methodologie im Leben und Lernen des Kirchenrechts. Er fasst die Sichtweise der kurialen Schule (Naturrecht), der nordamerikanischen (common law), der italienischen und spanischen (Positivisten) Schule zusammen. Detaillierter kritisiert er jene der schweizer, deutschen und der polnischen Schulen. Er verwirft ihre Ansicht, dass das kanonische Recht eine theologische Disziplin ist, die juristisches Instrumentarium benutzt. Obwohl es die gemeinsame Materie von Dogmatik und Moraltheologie teilt, sind sein Ziel und sein Anwendungsbereich verschieden. Es ist wirklich juristisch in seiner Methode und in seiner Struktur
ISSN:0391-2191
Второстепенные работы:In: Il diritto ecclesiastico