La procréation assistée dans la législation récente en France

Der Autor erläutert die Gesetzeslage in Frankreich in Bezug auf ausgewählte Fragen zur so genannten assistierten oder künstlichen Befruchtung. Zusammenfassend lassen sich folgende Grenzen zur Durchführung von in-vitro-Befruchtung und Gametentransfer benennen: a) die Anwendung der künstlichen Befruch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Granet, Frédérique (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Französisch
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Veröffentlicht: Univ. 1995
In: Revue de droit canonique
Jahr: 1995, Band: 45, Seiten: 211-228
IxTheo Notationen:KBG Frankreich
NCH Medizinische Ethik
SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Insemination
B Frankreich
B Nachkomme
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Autor erläutert die Gesetzeslage in Frankreich in Bezug auf ausgewählte Fragen zur so genannten assistierten oder künstlichen Befruchtung. Zusammenfassend lassen sich folgende Grenzen zur Durchführung von in-vitro-Befruchtung und Gametentransfer benennen: a) die Anwendung der künstlichen Befruchtung ist immer ultima-ratio und darf daher nur bei zweifelsfrei biologisch begründeter Sterilität angewandt werden, b) die Inanspruchsnahme ist nur heterosexuellen (verheirateten) Paaren gestattet, c) befruchtete Eizellen und auch Spendensamen dürfen nicht zu Genforschung- und Manipulation verwendet werden
ISSN:0556-7378
Enthält:In: Revue de droit canonique